Vertragslaufzeiten?

Warum werden fast alle Verträge im Privatbereich schon von Gesetzes wegen auf maximal zwei Jahre Laufzeit beschränkt, während hingegen die Eheschließung bis zum Tode gilt?

Zeitverträge mit stillschweigender Verlängerung wären da doch auch für Ehepaare eine angemessene Sache – zumal man sich ja bei Vertragsschluß über den Vertragsgegenstand oft genug noch gar nicht ganz im Klaren ist. 🙂



Tags: ,

Hinterlasse eine Antwort

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.