Aufgrund der Ereignisse der vergangenen Tage in Japan stellen sich immer wieder die Fragen nach der Betriebssicherheit von Kernkraftwerken und nach den Möglichkeiten zur Schadensbehebung oder Schadensbegrenzung im Falle eines Unfalles.
Hierzu einmal ein paar Gedanken und Ideen, die ja vielleicht so noch nicht direkt realisierbar sind, aber zumindest einer schlüssigen Logik folgen:
– Generell sind für Kernkraftwerke große Mengen an Wasser zur Kühlung nötig. Daher werden sie gewöhnlich an Flüssen oder an Küsten gebaut.
– Im Falle eines Unfalles mit drohender Kernschmelze ist in der Regel ein Ausfall oder Versagen des Kühlsystems die Ursache oder zumindest ursächlich beteiligt.
– Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bei einer drohenden oder bereits stattfindenen Kernschmelze bestehen daraus, den entstandenen Überdruck kontrolliert abzulassen und weiter zu kühlen.
– Beim (unkontrollierten) Austritt von Radioaktivität (wie auch in Japan) werden die Auswirkungen am geringsten angenommen, wenn die entsprechende radioaktive Wolke auf das Meer hinausgeblasen wird, und dort im günstigsten Fall durch Regen ausgewaschen wird. Die verseuchten und strahlenden Teilchen geraten dann in das Meer, wo sie durch das immense Volumen an Wasser schnell auf eine unbedenkliche Konzentration verdünnt werden.
Was ist die daraus eigentlich zwingend logische Schlussfolgerung?